Hörtests bei Schulkindern und Erwachsenen

Die Überprüfung des Gehörs erfolgt durch ein Tonaudiogramm. Dies ist ein Hörtest, welcher die Hörempfindlichkeit bei verschiedenen Tonhöhen (Frequenzen) prüft. Ermittelt wird dabei die Hörschwelle. Das ist der Schalldruck, bei dem Töne und Geräusche  gerade noch wahrgenommen werden. Durch die Verwendung von verschiedenen Kopfhörern kann auch festgestellt werden, ob  es sich um eine mechanisch bedingte Hörstörung (zum Beispiel durch eine Flüssigkeitsansammlung hinter dem Trommelfell) oder um eine Hörstörung des Innenohres (zum Beispiel durch altersbedingte Schwerhörigkeit) handelt.

Hörtests bei Kleinkindern

Anlass von Hörprüfungen bei Klein- und Vorschulkindern sind beobachtete bzw. vermutete Hörstörungen und häufig auch die Abklärung einer verzögerten Sprachentwicklung, der ein eingeschränktes Hörvermögen zugrunde liegen kann. Falls die Mitarbeit bei dem einfachen Hörtest (Tonaudiogramm) eingeschränkt ist, erfolgt eine sogenannte Hirnstammaudiometrie. Dabei trägt das Kind einen Kopfhörer, über den Geräusche zu hören sind. Mittels Elektroden, die auf die Haut am Kopf geklebt werden, wird überprüft, ob die Hörsignale an das Gehirn weitergeleitet werden. Ist dies der Fall, kann von einem funktionierenden Gehör ausgegangen werden. Getestet werden erst lautere Geräusche, die dann stufenweise immer leiser geregelt werden. Dadurch wird die Hörschwelle ermittelt. Das ist der Schalldruck, bei dem Töne und Geräusch  gerade noch wahrgenommen werden.

Hörtests bei Neugeborenen

Das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening umfasst die Untersuchung auf angeborene Hörstörungen bei Neugeborenen. Das frühe Erkennen einer Hörschädigung ermöglich die rechtzeitige Förderung der Hörentwickung und somit auch des Spracherwerbs. Die Untersuchung erfolgt üblicherweise schon in den ersten Lebenstagen noch auf der Geburtsstation. Dabei kann das Ergebnis zunächst auffällig ausfallen, z.B. weil sich noch Fruchtwasser im Ohr befindet. Bei einem auffälligen Ergebnis oder wenn die Durchführung des Tests nicht möglich war, erfolgt hier in der Praxis eine Kontrolle. Hierzu werden die Eltern eventuell durch die Hörscreeningzentrale aufgefordert. Die Untersuchung sollte möglichst innerhalb der ersten 8 Lebenswochen erfolgen. Am einfachsten ist die Untersuchung durchzuführen, wenn das Neugeborene getrunken hat und schläft. 

Bei der in der Praxis eingesetzten Untersuchungsmethode handelt es sich um eine „automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR)“, bei welcher Geräusche über einen Kopfhörer angeboten und die Reaktionen im Gehirn gemessen werden.

Hörgeräteversorgung

Um festzustellen, ob das Hörvermögen schon soweit eingeschränkt ist, dass eine Versorgung mit Hörgeräten zu empfehlen ist, wird ergänzend zum Tonaudiogramm (siehe Unterpunkt „Hörtests bei Erwachsenen“) auch ein Hörtest mit Wörtern durchgeführt. Bei diesem Sprachaudiogramm werden über einen Kopfhörer einsilbige Wörter in verschiedenen Lautstärken getestet. Die Feststellung der Hörgeräteindikation richtet sich im Wesentlichen danach, wieviel Prozent der Wörter nicht mehr richtig verstanden werden konnten.